Die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben für den Zeitraum, in dem Kindertagesbetreuung aufgrund der Allgemeinverfügung nicht stattfindet, eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge herbeigeführt.
Elternbeiträge werden generell für den genannten Zeitraum nicht erhoben, auch dann nicht, wenn die Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Umfasst wird der Zeitraum zwischen dem 18.03.2020 und dem 17.04.2020. Dieser Zeitraum entspricht 1 Kalendermonat.
Zur Vereinfachung wird die Stadt die Monate März und April nicht anteilig einziehen, sondern den Lastschrifteinzug für den Monat April 2020 zum 20.04.2020 nicht durchführen. Da der Lastschrifteinzug für März 2020 zum 20.03.2020 bis zur Einigung über die Erstattung von Elternbeiträgen vorerst ausgesetzt war, werden diese Lastschriften umgehend nachträglich eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Kontodeckung.
Sollten die Kitas nach dem 17.04.2020 weiterhin geschlossen bleiben müssen, wird eine neue Regelung getroffen. (nachzulesen Info der Stadt Lößnitz) Weitere Infos zur Abbuchung unserer Elternbeiträge vom Kinderhort Altstadt Lößnitz folgen.
bezugnehmend auf die Mitteilung zur Erhebung der Elternbeiträge : Die Hortbetreuungsbeiträge für März 2020 wurden bereits abgebucht, deshalb wird der Beitrag für den Monat April 2020 nicht abgebucht.