Achtung Hinweis vom 22.04.2020 Es gibt ein neues Formular beim Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Freistaates Sachsen! Es regelt die Betreuung, wenn nur EINER der Personensorgeberechtigten in Berufen der kritischen Infrastruktur tätig ist. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf , in der Anlage des Formulars sind die Berufe aufgelistet. Melden Sie sich im Vorab telefonisch bei der Hortleiterin wegen der Betreuungszeit und bringen das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular in den Hort bzw. die Schule. https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage2-SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17-Formular-Notbetreuung.pdf
Liebe Eltern, in der Zeit vom 18.03.2020 bis 17.04.2020 bleibt der“ Kinderhort Altstadt Lößnitz“ geschlossen. Eine Notbeteuung erfolgt nur, wenn beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte in einem Beruf der Kritischen Infrastruktur (siehe www.bildung.sachsen.de) tätig sind. Sie benötigen dieses Formular, welches vom Arbeitgeber ausgefüllt wird. Ohne dieses Schriftstück ist eine Notbetreuung nicht möglich! Bei begründetem Bedarf melden Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch im Hort. Dies ist täglich in der Zeit von 7 bis 15 Uhr möglich. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Kinder mit Erkältungs-und Krankheitssymptomen nicht aufgenommen werden können. Stand 16.03.2020